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Barrierefreiheitsgesetz 2025: Wen trifft es – und was passiert, wenn du nichts tust?

Seit dem 28. Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsgesetz. Dein Onlineshop, deine Buchungsplattform, dein digitaler Service – sie alle müssen für Menschen mit Behinderungen zugänglich sein. Wer das ignoriert, riskiert Bußgelder bis 80.000 Euro (in Österreich) oder bis 100.000 Euro (in Deutschland) und Abmahnungen durch Mitbewerb. Was du jetzt wissen musst, welche Chancen das Gesetz bietet und warum Overlay-Plugins keine Lösung sind – das klären wir in diesem Artikel.

Daniel Zeilbauer
Daniel Zeilbauer

07.05.2026

15 min

Warum das Barrierefreiheitsgesetz Sinn ergibt

Die Reaktion ist nachvollziehbar: „Noch eine EU-Verordnung, die mein Business komplizierter macht.“ Das Barrierefreiheitsgesetz erinnert in seiner Wucht tatsächlich an die DSGVO von 2018. Doch anders als bei manch anderer Regulierung gibt es hier einen unmittelbaren, messbaren Bedarf.

In der EU leben laut Eurostat-Daten von 2024 rund 90 Millionen Erwachsene mit einer Form von Behinderung – das entspricht 24 % der Bevölkerung über 16 Jahren. Allein in Deutschland sind 7,9 Millionen Menschen als schwerbehindert anerkannt, in Österreich rund ein Viertel der Bevölkerung von gesundheitsbedingten Einschränkungen im Alltag betroffen. Dazu kommen ältere Menschen mit nachlassender Sehkraft, motorischen Einschränkungen oder kognitiven Veränderungen – eine Zielgruppe, die in einer alternden Gesellschaft rasant wächst.

Diese Menschen kaufen online ein, buchen Reisen, erledigen Bankgeschäfte und nutzen digitale Services. Wenn dein Onlineshop einen mangelhaften Farbkontrast hat, keine Tastaturnavigation unterstützt oder Bilder ohne Alternativtexte ausliefert, schließt du einen erheblichen Teil potenzieller Kundschaft aus.

Das Barrierefreiheitsgesetz kodifiziert etwas, das wirtschaftlich und ethisch längst überfällig war: Digitale Teilhabe ist kein Luxus, sondern Grundvoraussetzung für eine funktionierende Digitalwirtschaft.

Der gesetzliche Rahmen: EAA, BFSG, BaFG – was gilt wo?

Die Grundlage bildet der European Accessibility Act (EAA) – die EU-Richtlinie 2019/882. Sie definiert EU-weit einheitliche Barrierefreiheitsanforderungen für bestimmte Produkte und Dienstleistungen. Jeder Mitgliedstaat musste diese Richtlinie in nationales Recht umsetzen.

Österreich: Barrierefreiheitsgesetz (BaFG)

In Österreich heißt die nationale Umsetzung Barrierefreiheitsgesetz (BaFG), gültig seit 28. Juni 2025.

  • Zuständige Behörde: Das Sozialministeriumservice überwacht die Einhaltung und fungiert als Verwaltungsstrafbehörde.
  • Bußgelder: Bis zu 80.000 Euro, gestaffelt nach Unternehmensgröße und Schwere des Verstoßes.
  • Prinzip: „Beraten vor Strafen“ – bei erstmaligen oder geringfügigen Verstößen soll zunächst beraten werden.
  • Barrierefreiheitsbeauftragte: Unternehmen mit über 400 Beschäftigten müssen seit 1. Januar 2025 eine beauftragte Person für Barrierefreiheit benennen.

Deutschland: Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)

Das BFSG wurde 2021 verabschiedet und ist am 28. Juni 2025 in Kraft getreten. Es betrifft herstellende, handelnde und importierende Unternehmen bestimmter Produkte sowie Erbringende bestimmter Dienstleistungen für Endkundschaft.

  • Technischer Standard: WCAG 2.1 Level AA – die Web Content Accessibility Guidelines, also ein internationaler Standard, der definiert, wie Webinhalte für Menschen mit Behinderungen zugänglich gestaltet werden.
  • Bußgelder: Bis zu 100.000 Euro bei Verstößen.
  • Abmahnrisiko: Verstöße können als wettbewerbswidrig eingestuft und von Mitbewerb oder anerkannten Verbänden abgemahnt werden.
  • Kleinstunternehmen: Betriebe mit weniger als 10 Beschäftigten und max. 2 Mio. Euro Jahresumsatz sind bei reinen Dienstleistungen befreit. Achtung: Wer Produkte herstellt, importiert oder verkauft, für den gelten vereinfachte, aber nicht aufgehobene Regeln.

Übergangsfristen – ein häufiger Irrtum

Viele Unternehmen wiegen sich in Sicherheit, weil sie von „Übergangsfristen“ gehört haben. Diese gelten aber nur in eng definierten Fällen:

  • Selbstbedienungsterminals, die vor dem 28. Juni 2025 im Einsatz waren, dürfen bis zum Ende ihrer wirtschaftlichen Nutzungsdauer betrieben werden – maximal bis 2040.
  • Bestehende Dienstleistungsverträge dürfen bis zu ihrem Ablauf fortbestehen, längstens bis 28. Juni 2030.

Achtung:
Für Webshops und Websites gibt es keine Übergangsfrist.

Wenn du einen Onlineshop oder eine Website betreibst, die sich an Endkundschaft richtet, gelten die Anforderungen seit dem 28. Juni 2025 – also bereits jetzt.

Wen betrifft das Gesetz konkret?

Das Gesetz erfasst nicht jedes digitale Angebot, aber deutlich mehr als viele vermuten. In § 2 BaFG (Österreich) bzw. § 1 BFSG (Deutschland) werden die betroffenen Produkte und Dienstleistungen aufgezählt.

Produkte

Computer, Notebooks, Tablets, Smartphones, Selbstbedienungsterminals (Geld-, Ticket-, Check-in-Automaten, Zahlungsterminals), E-Book-Lesegeräte, Smart-TVs und interaktive Fernseher.

Dienstleistungen

  • Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr im Rahmen eines Verbrauchervertrages – das ist der entscheidende Punkt für die meisten Onlineshops
  • Bankdienstleistungen für Endkundschaft (E-Banking, Webseiten von Banken)
  • Elektronische Kommunikationsdienste (Telefonie, Messenger, Videotelefonie)
  • Personenverkehrsdienste (Webseiten, Apps, E-Ticketing)
  • E-Books und deren Vertriebsplattformen

Was heißt „elektronischer Geschäftsverkehr“ in der Praxis?

Dieser Punkt wird am häufigsten unterschätzt. Die WKO nennt konkret folgende Beispiele, die unter das BaFG fallen:

  • Webshops und Apps im E-Commerce – der klassische Fall
  • Hotel- und Reiseportale, auf denen Buchungen getätigt werden können
  • Online-Termin-Buchungs-Tools – auch dann, wenn die Dienstleistung selbst gar nicht unter das BaFG fällt
  • Verlage, die digitale Publikationen anbieten
  • Webseiten, auf denen digitale Mitgliedschaften oder Abonnements abgeschlossen werden können

 Praxis-Beispiel der WKO

Ein Fußpflegeunternehmen mit mehr als 10 Beschäftigten und über 2 Mio. Euro Jahresumsatz. Weder Pflegeprodukte noch Fußpflegedienstleistungen stehen im Gesetz. Dennoch fällt das Unternehmen unter das BaFG – weil auf seiner Website Termine online gebucht und Pflegeprodukte gekauft werden können. Das reicht aus, denn damit betreibt es „Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr“.

Das Muster ist klar: Nicht deine Branche entscheidet, ob du betroffen bist, sondern was auf deiner Website passiert. Sobald Endkundschaft dort etwas kaufen, buchen oder abonnieren kann, greift das Gesetz.

Wer ist ausgenommen?

Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen erbringen, sind vom BaFG befreit (§ 6 Abs. 1 BaFG). Als Kleinstunternehmen gilt, wer weniger als 10 Personen beschäftigt und entweder einen Jahresumsatz von max. 2 Mio. Euro erzielt oder eine Jahresbilanzsumme von max. 2 Mio. Euro hat.

Zwei wichtige Einschränkungen:

  1. Produkte sind nicht befreit: Kleinstunternehmen, die Produkte im Geltungsbereich des BaFG herstellen, importieren oder handeln, fallen trotzdem unter das Gesetz. Für sie gelten lediglich vereinfachte Verwaltungspflichten.
  2. Unverhältnismäßige Belastung (§§ 17, 18 BaFG): Auch größere Unternehmen können sich in Ausnahmefällen auf eine unverhältnismäßige Belastung berufen – etwa wenn die Umsetzung zu einer grundlegenden Veränderung des Produkts führen würde oder finanziell nicht zumutbar ist. Diese Beurteilung muss dokumentiert und fünf Jahre aufbewahrt werden. Dienstleistungserbringende müssen sie mindestens alle fünf Jahre erneuern. Das ist kein Freibrief, sondern eine eng definierte Ausnahme, die im Streitfall belegt werden muss.

Und B2B?

Die Frage, ob reine B2B-Plattformen betroffen sind, wird unterschiedlich bewertet. Das Gesetz zielt auf Verbraucherverträge ab. Betreibst du jedoch eine Plattform, die auch von Endkundschaft genutzt werden kann, ist Vorsicht geboten. Im Zweifel empfehlen wir eine individuelle rechtliche Prüfung – und eine barrierefreie Umsetzung, die unabhängig von der Rechtslage mehr Menschen erreicht.

Was das Gesetz seit Inkrafttreten bewirkt hat

Nun, da das Barrierefreiheitsgesetz seit fast einem Jahr in Kraft ist, lässt sich ein erstes Zwischenfazit ziehen:

Erhöhter Beratungsbedarf: Die Bundesfachstelle Barrierefreiheit in Deutschland berichtet von einer stark gestiegenen Zahl an Anfragen – so stark, dass die personelle Ausstattung erst Ende 2025 an den tatsächlichen Bedarf angepasst wurde. (QUELLE BENÖTIGT: Bundesfachstelle Barrierefreiheit, Bericht zur Anfragensteigerung)

Marktüberwachung läuft an: In Österreich ist das Sozialministeriumservice als Marktüberwachungsbehörde aktiv. Endkundschaft kann dort nicht-barrierefreie Produkte und Dienstleistungen melden. Die Behörde prüft dann die Einhaltung der Anforderungen und kann Bescheide, Aufforderungen zur Nachbesserung oder Verwaltungsstrafen erlassen.

Internationale Klagewelle als Warnsignal: Während in Europa die behördliche Durchsetzung gerade erst Fahrt aufnimmt, zeigen die USA, wohin die Reise gehen kann. Im ersten Halbjahr 2025 wurden dort über 2.000 Accessibility-Klagen eingereicht – ein Anstieg von 37 % gegenüber dem Vorjahr. E-Commerce-Websites waren mit 69 % aller Klagen das Hauptziel. Besonders alarmierend: 64 % der Klagen richteten sich gegen mittelständische Unternehmen mit weniger als 25 Mio. Dollar Jahresumsatz.

Wie wir dich unterstützen

Bei SUPERTONIC ist Barrierefreiheit kein Zusatzpaket, das du optional dazubuchst. Sie ist integraler Bestandteil unserer Arbeitsweise – in Design, Entwicklung und Content-Strategie. Unser Anspruch: Accessibility-by-Default.

Was das konkret bedeutet

Audit & Analyse: Wir prüfen deinen bestehenden Onlineshop oder deine Website anhand der WCAG 2.2 AA-Kriterien (der neuesten Version der Web Content Accessibility Guidelines). Dabei kombinieren wir automatisierte Scans mit manueller Expert:innenprüfung, inkl. Screenreader- und Tastatur-Tests.

Priorisierte Roadmap: Nicht alles muss gleichzeitig passieren. Wir identifizieren die kritischsten Barrieren (Checkout, Navigation, Formulare) und erstellen einen gestuften Umsetzungsplan.

Barrierefreies Design & Entwicklung: Bei Neubauten – ob Shopify, WooCommerce oder Individuallösung – setzen wir Barrierefreiheit von der ersten Wireframe-Skizze an um. Farbkontraste, Fokus-Styles, semantische HTML-Struktur, ARIA-Attribute (technische Zusatzinformationen, die Screenreadern helfen, interaktive Elemente zu verstehen) – alles ist von Anfang an Teil des Prozesses.

Content-Beratung: Barrierefreiheit endet nicht beim Code. Wir schulen dein Team in der Erstellung barrierefreier Inhalte: korrekte Alternativtexte, verständliche Sprache, sinnvolle Überschriftenhierarchien, untertitelte Videos.

Laufende Qualitätssicherung: Barrierefreiheit ist kein einmaliges Projekt. Neue Inhalte, Plugin-Updates oder Designänderungen können neue Barrieren einführen. Wir bieten regelmäßige Re-Audits und Monitoring.

Warum SUPERTONIC?

Unser internationales Team in Wien, Linz, Salzburg, München und Pécs bringt tiefe technische Expertise in E-Commerce-Plattformen mit Accessibility-Know-how zusammen. Wir verstehen die spezifischen Herausforderungen von Shopify-Themes ebenso wie die Feinheiten von WooCommerce-Plugins.

Tipp

Barrierefreiheit nicht als isoliertes Projekt, sondern als Qualitätsmerkmal, das in jeden Designprozess, jede Entwicklung und jeden Content-Workflow integriert wird. Nachträglich Barrierefreiheit aufzupfropfen ist aufwendig und teuer – von Anfang an mitdenken ist effizienter.

Chancen und Vorteile: Barrierefreiheit als Business Case

Barrierefreiheit ist nicht nur Pflicht – sie ist ein Wettbewerbsvorteil, den die meisten übersehen. Die Argumente gehen weit über Compliance hinaus:

1. Größere Zielgruppe

24 % der EU-Bevölkerung über 16 Jahren leben mit einer Behinderung. Dazu kommen situative Einschränkungen: gebrochener Arm, grelles Sonnenlicht auf dem Smartphone, laute Umgebung ohne Kopfhörer. Barrierefreies Design bedient all diese Szenarien – und steigert die Nutzbarkeit für alle.

Wer steckt hinter diesen Zahlen? Allein in Österreich leben rund 318.000 Menschen mit Sehbehinderungen, etwa 202.000 mit Hörbehinderungen und ca. 85.000 mit kognitiven Einschränkungen. In Deutschland sind 7,9 Millionen Menschen schwerbehindert, darunter über 1,2 Millionen mit schweren Sehbehinderungen und 4,7 Millionen Schwerhörige. All diese Menschen nutzen das Internet – mit Screenreadern, Vergrößerungssoftware, Tastatursteuerung oder Gebärdensprach-Videos. Und sie alle erwarten, dass dein Shop funktioniert.

In einem eigenen Beitrag zeigen wir detailliert, wie diese Zielgruppen das Web nutzen und welche konkreten Design-Entscheidungen den Unterschied machen. (LINK BENÖTIGT: Folgeartikel „Für wen gestalten wir eigentlich?“)

2. Bessere Conversion Rate

Barrierefreie Websites haben klarere Strukturen, konsistentere Navigation und verständlichere Formulare. Davon profitieren alle – nicht nur Menschen mit Behinderungen. Ein sauberer Checkout-Prozess mit klar beschrifteten Feldern, aussagekräftigen Fehlermeldungen und logischer Tab-Reihenfolge – also der Reihenfolge, in der du mit der Tabulatortaste durch die Elemente einer Seite springst – reduziert Kaufabbrüche generell.

[BILD: Vergleich eines barrierefreien vs. nicht-barrierefreien Checkout-Formulars | Alt-Text: Gegenüberstellung zweier Checkout-Formulare – links mit klaren Labels und Fehlermeldungen, rechts ohne]

3. SEO-Vorteile

Barrierefreiheit und Suchmaschinenoptimierung überlappen sich erheblich: Semantisch korrekte Überschriftenstruktur (H1, H2, H3), aussagekräftige Alternativtexte für Bilder, sauberer HTML-Code, beschreibende Link-Texte statt „Klicken Sie hier“ – all das belohnt Google mit besseren Rankings. Mehr dazu in unserem Artikel [Ist SEO tot? SEO, KI & GEO](INTERNER LINK).

4. Rechtssicherheit und Reputation

Wer proaktiv handelt, vermeidet Bußgelder und Abmahnungen. Aber es geht um mehr: Du positionierst dich als verantwortungsvolles Unternehmen. Gerade im B2B-Kontext achten Einkaufsabteilungen großer Unternehmen zunehmend auf ESG-Kriterien (Umwelt, Soziales, Governance) ihrer Zuliefernden – Barrierefreiheit fällt direkt in die Kategorie „Soziales“.

5. Zukunftssicherheit

WCAG-konforme Websites sind technisch sauberer, besser wartbar und leichter auf neue Endgeräte oder Assistive Technologien anpassbar. Du investierst also nicht in kurzfristige Compliance, sondern in die Langlebigkeit deiner digitalen Infrastruktur.

Finger weg von Accessibility Overlays

Jetzt kommt der Punkt, an dem es unangenehm wird. Die Versuchung ist groß: Ein Overlay-Plugin installieren, ein Widget-Icon erscheint in der Ecke, angeblich ist der Shop auf Knopfdruck barrierefrei. Anbieter wie AccessiBe, UserWay, EqualWeb oder Eye-Able versprechen genau das – für eine Jahreslizenz von 200 bis 4.000 Euro.

Die Realität sieht anders aus.

Was Overlays versprechen vs. was sie liefern

VersprechenRealität
Vollständige WCAG-KonformitätDeckt bestenfalls einen Bruchteil der Kriterien ab. Automatisierte Tools erkennen generell nur 20–30 % aller Barrieren.
Automatische Alt-Text-GenerierungDie KI interpretiert Bilder oft falsch oder beschreibt den Kontext nicht korrekt. Schmuckbilder werden fälschlich mit Alt-Tags versehen (ein Verstoß gegen die Richtlinien).
TastaturnavigationManche Overlays blockieren die natürliche Tastaturnavigation und zwingen Nutzende, erst das Widget zu aktivieren – ein absurder Zusatzschritt.
Rechtliche AbsicherungIm ersten Halbjahr 2025 richteten sich in den USA 22,6 % aller Accessibility-Klagen (456 Fälle) gegen Websites mit installierten Overlays oder Widgets.
Einfache Einbindung, kein AufwandOverlays greifen per JavaScript in den clientseitigen Code ein, beheben aber keine strukturellen Probleme im Quellcode.

Das DSGVO-Problem

Overlay-Tools setzen Cookies und können die verwendete Assistive Technologie auf dem Gerät erkennen – etwa einen Screenreader. Damit werden potenziell sensible Gesundheitsdaten erhoben (der Rückschluss auf eine Behinderung ist möglich), ohne dass ein explizites Opt-in dafür eingeholt wird. Das steht in direktem Konflikt mit der DSGVO

Warum Overlays das Risiko sogar erhöhen

Ein Overlay signalisiert, dass sich ein Unternehmen der Barrierefreiheitspflicht bewusst ist. Bleibt die Website trotzdem nicht konform, können klagende Parteien argumentieren: „Das Unternehmen wusste um das Problem und hat sich für eine Scheinlösung statt für echte Behebung entschieden.“ In den USA hat die FTC (Federal Trade Commission) im April 2025 den Overlay-Anbieter AccessiBe zu einer Strafe von 1 Million Dollar verurteilt – wegen irreführender Werbung und gefälschter Bewertungen.

Fachkonsens

Behindertenverbände, darunter die National Federation of the Blind, die International Association of Accessibility Professionals (IAAP) und zahlreiche unabhängige Accessibility-Fachleute, lehnen Overlays kategorisch ab. Es gibt keine seriöse Fachstimme, die Overlays als ausreichende Lösung empfiehlt.

SUPERTONICs Position

Wir setzen keine Accessibility Overlays ein und raten allen Unternehmen aktiv davon ab. Echte Barrierefreiheit entsteht im Code, im Design und in der Inhaltserstellung – nicht durch ein aufgesetztes Widget.

Schnell-Check: Mit diesen Tools testest du deine Website

Bevor du in Panik gerätst: Ein erster Überblick über den Ist-Zustand deiner Website lässt sich mit kostenlosen Tools in wenigen Minuten gewinnen. Diese Tools ersetzen kein professionelles Audit, zeigen aber die gröbsten Barrieren auf.

ToolTypWas es kanEinschränkungen
WAVE (wave.webaim.org)Browser-Extension (Chrome, Firefox, Edge)Visuelle Markierung von Fehlern direkt auf der Seite, Kontrastprüfung, ARIA-Validierung, StrukturanalysePrüft nur einzelne Seiten, kein automatisierter Crawl
Google LighthouseIn Chrome DevTools integriertAccessibility-Score, Performance- und SEO-Checks in einem ToolOberflächliche Accessibility-Prüfung, gut als Einstieg
axe DevToolsBrowser-Extension + CLIDetaillierte WCAG-Fehlerliste, Integration in Entwicklungs-Pipelines, WCAG 2.1+ RegelwerkFortgeschrittene Features nur in der Enterprise-Version
ARC Toolkit (von TPGi)Browser-Extension (Chrome, Firefox)Kategorisierte Prüfung (Kontraste, Bilder, interaktive Elemente)Nur englischsprachig
Tastatur-Test (manuell)Kein Tool nötigTab-Taste drücken und durch die gesamte Seite navigieren. Kannst du alle Funktionen erreichen? Siehst du immer, wo der Fokus liegt?Erfordert Grundwissen, deckt aber kritische Fehler auf
Screenreader-Test (manuell)VoiceOver (Mac/iOS), NVDA (Windows), TalkBack (Android)Erlebe deine Website so, wie blinde Nutzende sie wahrnehmen. Werden Bilder beschrieben? Sind Formulare verständlich?Erfordert Übung, aber extrem aufschlussreich

Empfohlene Vorgehensweise für einen ersten Selbst-Check

Dieser Check dauert ca. 30 Minuten und deckt die häufigsten Problemstellen auf. Teste damit deine wichtigsten Seiten: Startseite, eine Produktseite, den Warenkorb und den Checkout.

Automatisierter Scan (5 Minuten):

  1. WAVE-Extension installieren und die wichtigsten Seiten prüfen. WAVE markiert Fehler visuell direkt auf der Seite – du siehst sofort, wo es hakt.
  2. Lighthouse in den Chrome DevTools ausführen (F12 → Lighthouse → Accessibility) für einen schnellen Score.

Manueller Check (25 Minuten) – hier findest du die Fehler, die kein Tool erkennt:

  1. Bilder prüfen: Hat jedes inhaltlich relevante Bild einen aussagekräftigen Alternativtext? Reine Schmuckbilder sollten ein leeres alt-Attribut (alt=““) haben, damit Screenreader sie ignorieren.
  2. Tastatur-Test: Maus bewusst weglegen. Nur mit Tab, Enter und Pfeiltasten navigieren. Ist der Fokus immer sichtbar? Kommst du in jedes Menü? Kannst du den gesamten Kaufprozess abschließen – bis zum letzten „Bestellen“-Button?
  3. Überschriften und Struktur: Wurden Überschriften (H1, H2, H3) logisch und hierarchisch eingesetzt? Oder nur zur optischen Formatierung?
  4. Formulare prüfen: Hat jedes Eingabefeld eine sichtbare Beschriftung (Label), die auch technisch mit dem Feld verknüpft ist? Werden Fehlermeldungen in Textform ausgegeben – nicht nur durch rote Farbe?
  5. Kontrastprüfung: Nutze den Kontrast-Checker in WAVE oder den WebAIM Contrast Checker, um zu prüfen, ob deine Text-Hintergrund-Kombinationen ein Kontrastverhältnis von mindestens 4,5:1 erreichen (die WCAG-Mindestanforderung für normalen Text) bzw. 3:1 für große Schrift.
  6. Sprache und Linktexte: Ist die Hauptsprache der Seite im HTML-Code definiert (lang=“de“)? Beschreiben Linktexte ihr Ziel – oder steht da nur „Mehr“ oder „Hier klicken“?

Wichtig

Automatisierte Tools erkennen nur etwa 20–30 % aller Barrieren. Komplexere Anforderungen – etwa ob ein Alternativtext inhaltlich korrekt ist, ob die Lesereihenfolge logisch ist oder ob eine dynamische Komponente korrekt mit einem Screenreader interagiert – lassen sich nur durch manuelle Expert:innenprüfung feststellen.

Dein nächster Schritt

Das Barrierefreiheitsgesetz ist keine vorübergehende Regulierung, die wieder verschwindet. Es ist der Beginn einer dauerhaften Verschiebung: Digitale Barrierefreiheit wird zum Standard – so wie Datenschutz es nach der DSGVO wurde. Unternehmen, die jetzt handeln, sichern sich rechtlich ab. Gleichzeitig erschließen sie neue Zielgruppen und verbessern die Qualität ihres gesamten digitalen Auftritts.

Wer abwartet, riskiert Bußgelder – und den Anschluss an einen Markt, in dem Barrierefreiheit zunehmend als Qualitätsmerkmal wahrgenommen wird.

Starte mit einem kostenlosen Erstgespräch. Wir analysieren deine aktuelle Situation, zeigen die größten Handlungsfelder auf und entwickeln gemeinsam einen realistischen Plan – ohne Panik, aber mit klarer Richtung.


Quellen

  1. European Accessibility Act (EAA): EU-Richtlinie 2019/882. [Link ergänzen]
  2. WKO: Übersichtsseite zum Barrierefreiheitsgesetz (BaFG). [Link ergänzen]
  3. BFSG: Barrierefreiheitsstärkungsgesetz – Gesetzestext. [Link ergänzen]
  4. Eurostat (2024): Daten zu Menschen mit Behinderungen in der EU. [Link ergänzen]
  5. (QUELLE BENÖTIGT: Bundesfachstelle Barrierefreiheit – Bericht zur Anfragensteigerung 2025)
  6. (QUELLE BENÖTIGT: US-Accessibility-Klagenstatistik H1 2025)
  7. (QUELLE BENÖTIGT: FTC-Urteil zu AccessiBe, April 2025)
  8. (QUELLE BENÖTIGT: Stellungnahme eines deutschsprachigen Behindertenverbandes zu Overlays)
  9. (QUELLE BENÖTIGT: Studie zur WCAG-Umsetzungsquote im DACH-Raum)
  10. Basierend auf SUPERTONIC-Projekterfahrung, 2025/2026.
  11. SUPERTONIC Blog: [Ist SEO tot? SEO, KI & GEO](INTERNER LINK)

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